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Rechtsprechung
   BFH, 28.02.1985 - VIII R 261/84   

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BFH, 28.02.1985 - VIII R 261/84 (https://dejure.org/1985,3127)
BFH, Entscheidung vom 28.02.1985 - VIII R 261/84 (https://dejure.org/1985,3127)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 1985 - VIII R 261/84 (https://dejure.org/1985,3127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 30
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BFH, 15.05.2019 - XI R 14/17

    Zum Beweiswert eines "Freistempler"-Aufdrucks mit Datumsanzeige

    Dem "Freistempler"-Aufdruck (mit Datum "18.04.17" und Werbeteil des Prozessbevollmächtigten) kommt eine geringere Beweiskraft zu als dem Poststempel (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84, BFH/NV 1986, 30, unter 2.; vom 4. August 1997 I B 22/97, juris, Rz 3; vom 27. Februar 2002 III B 134/01, juris, Rz 5; BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 66/99, BFH/NV 2002, 358, unter II.2.b aa).

    Solche Angaben sind anhand geeigneter (präsenter) Beweismittel, wie z.B. einer eidesstattlichen Versicherung, einem Postausgangsbuch und einem Fristenkontrollbuch glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1986, 30, unter 2.; BFH-Urteil in BFH/NV 2017, 885, Rz 22, m.w.N.).

  • BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20

    Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg

    Soweit unter Rz 13 des BFH-Beschlusses vom 15.05.2019 - XI R 14/17 (BFH/NV 2019, 924) und in den vom Kläger weiter angeführten BFH-Beschlüssen vom 28.02.1985 - VIII R 261/84 (BFH/NV 1986, 30, unter 2.) und vom 13.07.1989 - VIII R 64/88 (BFH/NV 1990, 577 [Rz 8]) die ständige Rechtsprechung des BFH referiert wird, die erforderlichen Angaben zum Posteinwurf der angeblich auf dem Postweg verlorengegangenen Sendung durch den Bevollmächtigten (oder Dritte) seien anhand geeigneter (präsenter) Beweismittel wie z.B. einer eidesstattlichen Versicherung, eines Postausgangsbuchs und eines Fristenkontrollbuchs glaubhaft zu machen, ist den Entscheidungen nicht die abstrakte Aussage zu entnehmen, diese Angaben könnten beim Einwurf durch den Bevollmächtigten stets allein mittels dessen eidesstattlicher Versicherung glaubhaft gemacht werden, ohne dass weitere präsente Beweismittel verlangt werden könnten.
  • BFH, 10.10.1988 - IV R 202/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis

    Hierzu gehört insbesondere auch der Vortrag der Tatsachen, aus denen sich die rechtzeitige Aufgabe eines fristwahrenden Schriftsatzes zur Post ergibt (BFH-Beschluß vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84, BFH/NV 1986, 30).

    Insbesondere ist darzulegen und glaubhaft zu machen, wann und von wem die Sendung zur Post gegeben wurde (Beschluß in BFH/NV 1986, 30, 31).

  • BFH, 27.09.2001 - X R 66/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Zweiwochenfrist -

    aa) Das gilt vor allem hinsichtlich der Beurteilung des "Freistempler"-Aufdrucks: Das FG hat ihm im Anschluss an den BFH-Beschluss vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84 (BFH/NV 1986, 30) zu Recht einen geringeren Beweiswert beigemessen als dem Poststempel; es hat ihn ausdrücklich nicht --wie die Klägerin meint-- für völlig unbeachtlich gehalten, sondern nur die in solchen Fällen erforderliche weitere Darlegung und Glaubhaftmachung vermisst.
  • BFH, 09.03.1993 - VI R 60/90

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Wird im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsantrag die fristgerechte Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstückes behauptet, ist im einzelnen darzulegen, wann und von wem es zur Post aufgegeben wurde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681, vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84, BFH/NV 1986, 30 und vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577).
  • BFH, 13.07.1989 - VIII R 64/88

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Fristwahrung trotz entgegenstehendem

    Solche Angaben hätten anhand geeigneter Beweismittel (wie z. B. einer eidesstattlichen Versicherung) glaubhaft gemacht werden müssen (BFH-Beschluß vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84, BFH/NV 1986, 30).
  • BSG, 16.11.2009 - B 12 KR 43/09 B
    Hinsichtlich der Übersendung der Beschwerdeschrift durch einfachen Brief ergibt sich aus dem vorliegenden Original-Umschlag lediglich das Datum der Freistemplung durch die Kanzlei der Klägerbevollmächtigten, das indes auf den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post Rückschlüsse allenfalls mittelbar und in begrenztem Umfang zulässt (vgl Bundesfinanzhof vom 28.2.1985 - VIII R 261/84, BFH/NV 1986, 30).
  • BFH, 24.08.1990 - VI R 178/85

    Ursächlichkeit eines Hinweises auf Abweichungen von Angaben in der Anlage zum

    Dem BFH-Beschluß vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84 (BFH/NV 1986, 30) zufolge besagt die Eintragung im Portobuch nichts darüber, wann und von wem die Sendung zur Post gegeben worden ist.
  • BFH, 27.02.2002 - III B 134/01

    Beschwerde - Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Das genügt jedoch nicht zur Glaubhaftmachung dafür, dass der Brief auch an diesem Tage zur Post gegeben worden ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84, BFH/NV 1986, 30, und vom 4. August 1997 I B 22/97, nicht veröffentlicht - juris).
  • BFH, 25.04.1988 - X R 90/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund verspäteter Einlegung der Revision

    Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind nach ständiger Rechtsprechung innerhalb der Zweiwochenfrist substantiiert vorzutragen (BFH-Urteil vom 27. März 1985 II R 118/83, BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586, m. w. N.; BFH-Beschluß vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84, BFH / NV 1986, 30; vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 8. Februar 1983 2 BvR 28/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 349) und im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen.
  • BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91

    Feststellung eines Verschuldens des Finanzamtes bei einem Antrag auf

  • BFH, 26.09.1990 - IV R 121/89

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Voraussetzungen für das Vorliegne

  • BFH, 22.06.1992 - IV R 125/91

    Glaubhaftmachung der Absendung einer Revisionsschrift

  • BFH, 30.08.1994 - VII R 1/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Tarifierung eingeführter Waren als

  • BFH, 09.07.1992 - IV R 102/91

    Mangelnde Substantiierung der Revisionsschrift

  • BFH, 04.08.1997 - I B 22/97
  • BFH, 24.09.1991 - XI R 38/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtglaubhaftmachung der

  • FG Niedersachsen, 29.03.2001 - 14 K 452/99

    Darstellung der Wiedereinsetzungsgründe bei angeblich rechtzeitiger Aufgabe des

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Rechtsprechung
   BFH, 06.02.1985 - II R 73/83   

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https://dejure.org/1985,18273
BFH, 06.02.1985 - II R 73/83 (https://dejure.org/1985,18273)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1985 - II R 73/83 (https://dejure.org/1985,18273)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1985 - II R 73/83 (https://dejure.org/1985,18273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 30
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.10.1982 - I R 71/82

    Revision - Begründung - Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 06.02.1985 - II R 73/83
    NV: Ein mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen unbeachtliches neues tatsächliches Vorbringen genügt allein nicht dem Begründungsgebot einer Revision nach § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO (vgl. BFH-Beschluß vom 6.10.1982 I R 71/82; BVerfG-Beschluß vom 4.3.1982 2 BvR 226/82).
  • BVerfG, 04.03.1982 - 2 BvR 226/82
    Auszug aus BFH, 06.02.1985 - II R 73/83
    NV: Ein mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen unbeachtliches neues tatsächliches Vorbringen genügt allein nicht dem Begründungsgebot einer Revision nach § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO (vgl. BFH-Beschluß vom 6.10.1982 I R 71/82; BVerfG-Beschluß vom 4.3.1982 2 BvR 226/82).
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